Die Angaben zur Schadensmeldung wurden wahrheitsgetreu gemacht.
“Wir sind einverstanden, dass ggf. auch direkt mit dem Fahrzeughalter, Autohaus usw.
abgerechnet wird.“
Hinweis: Der Versicherungsnehmer kann seinen Versicherungsschutz verlieren, wenn er
falsche oder unvollständige Angaben macht. Der Versicherungsnehmer kann seinen
Versicherungsschutz auch dann verlieren, wenn er vorsätzlich (d.h. wissentlich und gewollt)
falsche oder unvollständige Angaben macht, auch wenn diese für die Schadensfeststellung
folgenlos bleiben bzw. dem Versicherer dadurch kein Nachteil entsteht. Der
Versicherer ist bevollmächtigt, bei Behörden in den Schaden betreffende Unterlagen Einsicht
zu nehmen. Die Schadendaten werden elektronisch gespeichert und vom Versicherer
gegebenenfalls an Mit- und Rückversicherer sowie Fachverbände übermittelt. Die Anschrift der
jeweiligen Datenempfänger wird auf Wunsch mitgeteilt.