Wichtiger Hinweis:
Etwaige Dauerschäden müssen innerhalb eines Jahres nach dem Unfall
eingetreten und innerhalb weiterer drei Monate ärztlich festgestellt sowie
zusätzlich
auch dem Versicherer bzw. uns gemeldet werden. Ein Fristverzug führt zum Erlöschen
der
Ansprüche. Bitte entnehmen Sie die Leistungsvoraussetzungen/Fristen aus dem
Versicherungsvertrag
und den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB) bzw. Besonderen
Bedingungen.
Ecclesia Versicherungsdienst Detmold
Tel.: 05231 / 603 - 0
bzw. in Notfällen: 0171 / 3392974
Wichtiger Hinweis:
Aus der Schilderung muss sich ein deutliches Bild vom Unfallablauf ergeben, daher
bitte ausführlich beschreiben.